ba) Die Oberstufe der Schule Z.__ ist seit dem Schuljahr 2012/13 als Schule für Hochbegabte im Bereich Sport nach Art. 11bis Abs. 1 Bst. b VVU anerkannt (Verfügung des Bildungsdepartements vom 16. April 2012). Die Talentschule Z.__ ist also ebenso wie die Sportschule Y.__ im Rahmen der HBV vom Kanton St.Gallen anerkannt. Ein Vergleich der beiden Schulen zeigt, dass diese in Bezug auf den Unterricht als auch die Trainingsmöglichkeiten ein ähnlich flexibles Angebot aufweisen. Der Unterricht an der Talentschule Z.__ erfolgt typengemischt und die Sporttalente werden in den Regelklassen nach den Vorgaben des Lehrplanes der Volksschule des Kantons St.Gallen unterrichtet.