b) Zudem behauptet die Rekurrentin, dass die Talentschule Z.__ nicht die gleichen Leistungen zu erbringen vermöge wie die Sportschule Y.__, mithin die Schulen qualitätsmässig nicht miteinander vergleichbar seien. B.__ würde in Z.__ auch zu wenig Struktur und Disziplin erfahren, da die Schüler dort kein schulisch begleitetes Sporttraining hätten. Überdies sei das Mittagessen an der Talentschule Z.__ nicht betreut, was im Falle von beleidigenden Sprüchen dazu führen könnte, dass sich B.__ zurückziehe und auf das Essen verzichte.