b) Ob der Talentschulbesuch gestattet wird, entscheidet der Schulträger am Aufenthaltsort nach den Regeln über den auswärtigen Schulbesuch im Allgemeinen und den Regeln zum Talentschulbesuch als Sonderfall des auswärtigen Schulbesuchs im Besonderen. Dabei besteht zwar ein Anspruch auf Talentschulbesuch, wenn vorschriftsgemäss die schulischen und sportlichen 12/18 BRB 2022/15