5. a) Die Rekurrentin stellt sich auf den Standpunkt, sie sei berechtigt, die zu besuchende Talentschule aus den am Standort öffentlich anerkannten Talentschulen frei zu wählen, da es am Aufenthaltsort X.__ keine Talentschule gebe. B.__ erfülle die entsprechenden Voraussetzungen und die Sportschule Y.__ sei vom Bildungsdepartement im Rahmen der HBV anerkannt.