d) Bei der schulischen Begabtenförderung im Bereich Sport geht es primär darum, für Ausnahmetalente die schulischen Rahmenbedingungen für das private Training zu optimieren (vgl. Botschaft und Entwurf der Regierung vom 10. Januar 2006 zum IX. Nachtrag zum Volksschulgesetz, ABl 2006, 171 ff.; nachfolgend Botschaft). Dabei wird nicht der Unterricht an sich, sondern dessen Schnittstelle zum privaten Training tangiert. Es wird unterschieden zwischen der schulischen Förderung (Unterricht) und der Talentförderung (Training).