Die Regierung bezeichnet durch Verordnung die Voraussetzungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte, die anerkannten Schulen und den Beitrag des Schulträgers an das Schulgeld (Abs. 2). Die detaillierten Voraussetzungen, welche die Schüler für den Besuch einer Talentschule für Sport erfüllen müssen, finden sich in Art. 11bis Abs. 1 Ziff. a der Verordnung über den Volksschulunterricht (sGS 213.12, abgekürzt VVU). Vorliegend ist unbestritten, dass B.__ diese Voraussetzungen erfüllt.