Das erste Telefonat dürfte erst im Verlauf des Septembers 2020 stattgefunden haben und die Schulverwaltung habe sich erkundigt, wo das Kind zur Schule gehe. Es sei darüber gesprochen worden, dass eine Bestätigung der Sportschule Y.__ erforderlich sei und man habe sich darauf geeinigt, dass diese direkt durch die Schulverwaltung eingeholt werde. Sie sei aber nicht darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Kostengutsprache fehle und sie diese beantragen müsse. Das Fehlen sei erst viel später bemerkt worden und so habe sie ihr Gesuch dann erst am 30. November 2020 eingereicht.