Nachdem keines ihrer vier eigenen Kinder eine Talentschule besucht hatte und der Skiclub __ ihr ohne entsprechende Hinweise bezüglich der Kosten zum Besuch der Sportschule Y.__ geraten hatte, habe sie es guten Glaubens unterlassen, sich hinsichtlich der Finanzierung weitere Gedanken zu machen oder Erkundigungen einzuziehen. Entgegen den Ausführungen der Vorinstanz treffe es auch nicht zu, dass die Schulverwaltung X.__ bereits am 17. August 2020 mit ihr Kontakt aufgenommen habe bezüglich des Schulbesuchs von B.__. Das erste Telefonat dürfte erst im Verlauf des Septembers 2020 stattgefunden haben und die Schulverwaltung habe sich erkundigt, wo das Kind zur Schule gehe.