erfolge die Zuweisung zu einer Talentschule auf der Grundlage eines Antrags der Eltern. Vorliegend habe der Antrag klar auf Bewilligung des Schulbesuchs der Sportschule Y.__ gelautet, weshalb es nicht rechtens sei, stattdessen den Schulbesuch der Talentschule Z.__ zu verfügen und die Beschulung an der Sportschule Y.__ abzulehnen. Selbst wenn bezüglich der zu besuchenden Talentschule wider Erwarten keine freie Wahl der Erziehungsberechtigten bestünde, hätte der abgebende Schulträger seinen Entscheid zwingend 6/18 BRB 2022/15