53bis VSG lasse sich nichts Gegenteiliges entnehmen, zumal dem Rat nach Massgabe von Abs. 1 der Bestimmung kein Ermessen bei der Entscheidung zukomme, ob er den Besuch einer Schule für Hochbegabte gestatten möchte. Gemäss dem Konzept Hochbegabtenförderung im Kanton St.Gallen vom 23. November 2011 (nachfolgend Hochbegabtenkonzept, zu finden unter https://www.sg.ch/bil- dung-sport/sport/Nachwuchsleistungssport/informationen/_jcr_content/Par/sgch_download- list/DownloadListPar/sgch_download.ocFile/Konzept%20Hochbegabtenförderung%20St.Gal- len_20180215.pdf, Stand Dezember 2021) erfolge die Zuweisung zu einer Talentschule auf der Grundlage eines Antrags der Eltern.