5/18 BRB 2022/15 tung an die Rekurrentin, dass die Rechnung von ihr zu übernehmen sei, habe jene am 30. November einen Antrag auf Kostenübernahme eingereicht. Sie (die Vorinstanz) habe sehr wohl Empathie gezeigt und eine Lösung zum Wohl des Kindes vorgeschlagen. K. Mit Schreiben vom 22. April 2021 teilte AA.__, die Übernahme der Interessenwahrung der Rekurrentin mit. Mit Eingabe vom 23. April 2021 reichte sie beim Sicherheits- und Justizdepartement (nachfolgend SJD) entsprechend ein Gesuch um unentgeltliche Rechtsverbeiständung ein.