Ein Blick auf die Website des Skiclubs __ zeige, dass die Vorzeigeathleten nicht die Schule in Z.__ besuchten, wohl aber einige die Oberstufe in Y.__ absolvierten. Weitere Recherchen hätten ergeben, dass die Vorzeigeathleten nicht aus X.__ kämen, sondern aus Gemeinden, die Gesetze über die Förderung von besonders talentierten Kindern ernst nähmen. Ferner sei die Sportschule Y.__ als Swiss Olympic Partnerschool anerkannt, die Talentschule Z.__ aber nicht. I. Am 22. Februar 2021 stellte die Rekurrentin ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.