Dem Schreiben vom 8. Januar 2021 (Bst. F vorstehend) sei nicht genau zu entnehmen, wann sich die Idee der Beschulung an der Sportschule Y.__ entwickelt habe. Mit Blick auf das Datum der Aufnahmebestätigung wäre jedenfalls ausreichend Zeit vorhanden gewesen, um vor dem Eintritt einen Antrag auf Kostengutsprache zu stellen. In diesem Fall wären sie (A.__) und B.__ vor Schuljahresbeginn darüber informiert gewesen, dass die Schule X.__ die Kosten für die Beschulung an der Sportschule Y.__ nicht übernehme. Die Situation, dass sie (A.__) für das Schulgeld der Sportschule Y.__ aufkommen bzw. B.__ an die Talentschule Z.__ wechseln müsse, wäre nicht entstanden.