Die Talentschule Z.__ verfüge über freie Plätze. Ein Wechsel sei somit auf das 2. Semester des Schuljahres 2020/21 möglich. Zur Begründung führte der Schulrat an, dass es auch im Bereich der Talentschulen keine freie Schulwahl gebe. B.__ besuche die Sportschule Y.__ aufgrund seines sportlichen Talents im Bereich Skifahren. Die Talentschule Z.__ sei eine kantonal anerkannte Schule für Talentförderung im Bereich Schneesport. Sie sei zudem näher gelegen und kostengünstiger. Aus Sicht der Förderung von B.__ spreche nichts gegen den Schulbesuch in Z.__. Andere Nachwuchstalente des Skiclubs __ besuchten auch die Talentschule Z.__.