2. Der Schulrat erteilt die Kostengutsprache für die Beschulung an der Talentschule Z.__ von Fr. 5'500.– pro Semester. Die Kostengutsprache gilt unter Vorbehalt des Verbleibs an der Talentschule Z.__. 3. Zudem werden die Transportkosten für den Weg vom Wohn– zum Schulort durch die Schule X.__ übernommen. In Fall von B.__ sind dies 3 Zonen, welche gemäss aktuellem Tarif Fr. 774.– betragen.»