D. Mit Schreiben vom 17. Dezember 2020 erhob A.__ beim Schulrat «Einsprache gegen die Kostengutsprache» vom 11. Dezember 2020 (Bst. C vorstehend). Sie machte im Wesentlichen geltend, dass im Bereich der Sportschulen sehr wohl eine freie Schulwahl bestehe, wenn diese Schulen kantonal anerkannt seien, was im Fall der Sportschule Y.__ zutreffe. Die Talentschule Z.__ biete bei Weitem nicht das gleiche Angebot. Um B.__ eine optimale sportliche und schulische Förderung zukommen zu lassen, hätten seine Mutter und sie sich für die Sportschule Y.__ entschieden. Die von der Gemeinde zu deckenden Kosten beliefen sich dabei auf Fr. 15'000.– jährlich zuzüglich Kosten für ein Streckenabo von X.__