noch einen freien Platz. Die Kosten für den Schulbesuch in Z.__ seien deutlich billiger als an der Sportschule Y.__. Durch ihr eigenmächtiges Vorgehen sei B.__ nun ohne gültige Kostengutsprache an der Sportschule Y.__; dieser Umstand könne nicht dem Schulrat angelastet werden. Es sei aber auch nicht das Verschulden von B.__, weshalb der Schulrat davon absehe, einen Schulwechsel an die Talentschule Z.__ zu verfügen. Im Gegenzug würden aber nur die Kosten für eine Beschulung an der Talentschule Z.__ übernommen.