nach unten an die Lehrperson(en) delegieren. Eine Kompetenzdelegation nach oben ist jedoch grundsätzlich nicht möglich, weshalb eine Verschiebung der Kompetenz zum Erlass einer Disziplinarmassnahme von der Lehrperson oder der Klassenlehrperson nach oben an die Schulleitung – wie es das Funktionendiagramm der Schule Z.__ in Ziff. 2.5.5 vorsieht – nicht statthaft ist. Im Übrigen taugte ein Funktionendiagramm per se ohnehin nicht zur Delegation von Kompetenzen; vielmehr wäre es delegationsrechtlich vonnöten, den entsprechenden Kompetenzenübertragungsbereich vorgängig in einem rechtsetzenden Erlass zu regeln. Im Funktionendiagramm erfolgte dann darauf abgestützt die Detailregelung.