lich, eine gute Anschlusslösung zu finden. Inhaltlich sei nichts weiter anzufügen. G. Nach einem Hinweis des verfahrensleitenden Dienstes für Recht und Personal, dass das Akteneinsichtsrecht gelte und sämtliche fallrelevanten Vorakten ins Recht zu legen seien, reichte die Vorinstanz am 22. April 2021 das Schülerjournal des Schuljahres 2019/20 von B.__ zu den Akten.