Das rechtliche Gehör sei in einer korrekten Art und Weise durchgeführt worden. Die schriftlichen Unterlagen (wiederholte schriftliche Beanstandungen ohne Anmerkung im Zeugnis) belegten, dass die Schule wiederholt versucht habe, auf das Verhalten von B.__ in einem erzieherischen Sinn einzuwirken. Es hätten zahlreiche Gespräche mit den Eltern stattgefunden, an denen sie darauf hingewiesen worden seien, ihre elterlichen Pflichten wahrzunehmen und auf das Verhalten ihres Sohnes einzuwirken. Mit dem verfügten Zeugniseintrag sei es durchaus möglich, eine Lehrstelle zu finden. Es liege nun an B.__, sein Verhalten kritisch zu reflektieren und ehrlich dazu zu stehen. So sei es für ihn mög-