«1. Aufgrund der bestehenden Aktenlage (siehe Kopien) beantragt die Schulleitung beim Schuldirektor einen Zeugniseintrag «Wiederholte Verstösse gegen die Verhaltensregeln». Zudem können weitere Disziplinarische Massnahmen 1/9 BRB 2021/153 ausgesprochen werden (Art. 12bis Bst. a VVU / Verordnung über den Volksschulunterricht).