Die Schulleitung behalte sich ausdrücklich vor, Strafanzeige gegen die fehlbaren Schüler zu erstatten. Das inakzeptable Verhalten der Schüler werde in aller Deutlichkeit verurteilt; die Schulleitung werde in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson und allenfalls in Rücksprache mit dem Schuldirektor das Strafmass festlegen.