Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann nach Art. 59bis des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Beschwerde erhoben werden. 21/22 Zustellung Rekurrentin: A.___ (eingeschrieben) Vorinstanz: Kantonaler Gewerbeverband St.Gallen, Lehrabschlussprüfungen, Markus Sieger, Prüfungsleiter, Oberer Graben 12, Postfach, 9001 St.Gallen (eingeschrieben)