Die Verfügung des Kantonalen Gewerbeverbands vom 21. Juni 2023 betreffend das Ergebnis des Qualifikationsverfahrens 2023 als Pharma-Assistentin EFZ wird aufgehoben. Der Kantonale Gewerbeverband wird angewiesen, der Rekurrentin ohne Anrechnung des erfolglosen ersten Prüfungsversuchs eine gebührenfreie Wiederholung der mündlichen Prüfung des Qualifikationsbereichs «Berufskenntnisse» zu ermöglichen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'000.– trägt die Vorinstanz. Auf die Erhebung wird verzichtet. Der Rekurrentin wird der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.– zurückerstattet. Der Vorsteher Stefan Kölliker Regierungspräsident