7.3 Nach dem Gesagten kann dem Antrag der Rekurrentin um Höherbewertung des angefochtenen Prüfungsteils nicht gefolgt werden. Die Rekurrentin hat aber – dem Eventualantrag entsprechend – Anspruch auf eine kostenlose Wiederholung der mündlichen Prüfung des Qualifikationsbereichs «Berufskenntnisse». 8. Zusammenfassend ergibt sich, dass sich anhand der Bewertungsunterlagen und der Ausführungen der beiden Prüfungsexpertinnen die