18/22 zu den Möglichkeiten von Antworten verteilt werden (vgl. Bst. F vorstehend) ist unzureichend. Es ist auch nicht ersichtlich, wie die Prüfungsexpertinnen ohne eine vorgängige Festsetzung der erzielbaren Punkte pro Bereich das Gespräch entsprechend ihrer Gewichtung – wie dies gemäss Gebrauchsanleitung für Protokollraster vorgeschrieben ist (vgl. Ziff. 5.2) – (für alle Kandidatinnen und Kandidaten in gleicher Weise) durch die Punkteverteilung führen und eine rechtsgleiche Behandlung gewährleisten können.