Es fehlen klare und nachvollziehbare Angaben, wie eine Hilfestellung bei der Prüfungsbewertung gehandhabt wird. Insgesamt fehlen somit nachvollziehbare Kriterien für die Punktevergabe. Aus den Protokollrastern geht nicht hervor, aus welchen Gründen die Rekurrentin in den einzelnen Bereichen wie viele Punkte erhalten hat bzw. welche Antworten von ihr für die im jeweiligen Bereich erzielbare Punktzahl erwartet wurden.