Gemäss Protokoll der Hauptexpertin hat die Rekurrentin «Luftbefeuchter» und «Gelorevoice» als Antworten gegeben. Gemäss Protokoll der Co-Expertin sind «Inhalationsapparat», «Luftbefeuchter» und «Gelorevoice» als richtige Antworten markiert, wofür die Rekurrentin einen Punkt erhalten hat. Wie sich dieser Punkt konkret zusammensetzt, ist jedoch nicht nachvollziehbar. Im Übrigen lässt sich auch die Behauptung der Prüfungsexpertinnen, dass korrekte Aussagen bei einer Hilfestellung als richtig bewertet worden seien, nicht überprüfen. Es fehlen klare und nachvollziehbare Angaben, wie eine Hilfestellung bei der Prüfungsbewertung gehandhabt wird.