Mit der Rekursantwort seien ihr zudem Unterlagen zugestellt worden, auf welchem jenes Blatt nun ausgefüllt sei. Des Weiteren habe sie vor Ablauf der Rekursfrist keine Gelegenheit gehabt, die Prüfung in Anwesenheit einer ihrer Prüfungsexpertinnen zu einem Zeitpunkt einzusehen, der es ihr noch ermöglicht hätte, rechtzeitig einen Rekurs einzureichen.