B, E und G vorstehend), dass sie durch die Einstiegsbemerkungen der Prüfungsexpertinnen verunsichtert worden sei. Ausserdem stellt sie in Frage, ob es sich bei den in den Akten befindlichen Protokollrastern um die Protokolle zu ihrer Prüfung handle, da nur ein Blatt mit ihrem Namen versehen sei. Bei der Prüfungseinsicht sei beim Thema «Stoffwechsel» ein leeres Blatt einzusehen gewesen. Mit der Rekursantwort seien ihr zudem Unterlagen zugestellt worden, auf welchem jenes Blatt nun ausgefüllt sei.