Sie wendet auch generell (und nicht nur im Vergleich zu den anderen Kandidatinnen und Kandidaten) ein, dass bei ihr keine Nachfragen und keine Fragen auf eine andere Art gestellt worden seien und es immer gleich zur nächsten Frage weitergegangen sie, wodurch es ihr nicht möglich gewesen sei, ihr Wissen zu zeigen und die entsprechenden Punkte zu erzielen. Im Weiteren rügt die Rekurrentin im Wesentlichen (vgl. Bst. B, E und G vorstehend), dass sie durch die Einstiegsbemerkungen der Prüfungsexpertinnen verunsichtert worden sei.