6. 6.1 In erster Linie macht die Rekurrentin geltend, dass bei ihr im Gegensatz zu den anderen Kandidatinnen und Kandidaten nicht anders gefragt oder nachgefragt worden sei, wenn sie etwas nicht auf Anhieb habe beantworten können oder nicht alles gesagt oder aufgezählt habe (vgl. Bst. B, E und G vorstehend). Sie wendet auch generell (und nicht nur im Vergleich zu den anderen Kandidatinnen und Kandidaten) ein, dass bei ihr keine Nachfragen und keine Fragen auf eine andere Art gestellt worden seien und es immer gleich zur nächsten Frage weitergegangen sie, wodurch es ihr nicht möglich gewesen sei, ihr Wissen zu zeigen und die entsprechenden Punkte zu erzielen.