14/22 5. 5.1 Gemäss Art. 26 Abs. 1 der seit 1. Januar 2022 geltenden Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Fachfrau Apotheke/Fachmann Apotheke mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 9. Juli 2021 (SR 412.101.220.40) schliessen Lernende, die ihre Bildung als Pharma-Assistentin oder Pharma-Assistent vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen haben, ihre Bildung nach bisherigem Recht ab, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2026. Die gemäss bisherigem Recht geltende Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Pharma-Assistentin/