Dazu gehören die äusseren Rahmenbedingungen, die Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Bewertungskriterien sowie die festgesetzte Note. Demgegenüber müssen die einzelnen Fragen und Antworten nicht im Protokoll enthalten sein (vgl. Marcel Koller, Was heisst «Faire Prüfung»? Die wesentlichen rechtlichen Aspekte bei Prüfungen an schweizerischen Mittelund Hochschulen, Diss. St.Gallen, 2001, S. 110). Die Anwesenheit eines weiteren fachlich qualifizierten Experten neben der prüfenden Person bietet Gewähr für eine Objektivierung der Bewertung (Urteil des Bundesgerichts 2P.23/2004 vom 13. August 2004 E. 2.4).