Auch das Bundesgericht auferlegt sich bei der materiellen Beurteilung von Prüfungsentscheiden eine besondere Zurückhaltung und prüft lediglich, ob sich die entscheidenden Instanzen von sachfremden oder sonst wie ganz offensichtlich unhaltbaren Erwägungen haben leiten lassen, sodass der Entscheid unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten als nicht mehr vertretbar und damit als willkürlich erscheint (Urteil 2P.252/2003 vom 3. November 2003 E. 9.4). Deshalb untersucht das Bildungsdepartement bei Rekursen gegen Notenentscheide lediglich, ob die Prüfungen vorschriftsgemäss und fair durchgeführt, korrigiert und bewertet wurden.