Vorab setzt ihre sachgerechte Beurteilung die Kenntnis der Verhältnisse an den betreffenden Schulen sowie der Persönlichkeit der Kandidatinnen und Kandidaten voraus. Bewertungen von Prüfungsleistungen sind kaum überprüfbar, weil der Rechtsmittelinstanz zumeist nicht alle massgebenden Faktoren der Bewertung bekannt sind. Zudem werden Prüfungen in verschiedenartigen, fachtechnischen Materien und von Fachleuten abgenommen, die dazu aufgrund ihrer speziellen Kenntnisse und ihrer Erfahrung besonders geeignet sind.