G. Mit Schreiben vom 4. April 2024 brachte die Rekurrentin Folgendes vor: Sie beantrage, dass ihr in «der mündlichen Berufskenntnisse Prüfung eine Note 4» gewährt werde. Während ihrer mündlichen Prüfung sei von den Prüfungsexpertinnen nie nachgefragt worden, obwohl das im Prüfungsreglement so vorgesehen sei und keinen negativen Einfluss auf die Benotung haben dürfe. Bei ihren Mitschülerinnen hätten die Expertinnen immer nachgefragt und gemäss Aussagen der Mitschülerinnen «sehr zur Beantwortung der Fragen unterstützt». Bei der Prüfungseinsicht hätten ihre Mutter und sie beim Thema «Stoffwechsel» ein leeres Blatt eingesehen.