Fehlerhaft sei das Erkennen des Pankreas gewesen, wofür kein Punkt habe vergeben werden können. Die Hilfestellung zur Herleitung sei jedoch wichtig gewesen, da Diabetes mellitus und Antidiabetika essenziell seien und «Pankreas» im weiteren Prüfungsverlauf als Vorgabe notwendig gewesen sei. Die Rekurrentin habe die Erkrankungen Diabetes Typ 1 und Typ 2 nennen können, nicht aber Ursachen, Symptome und Unterschiede. Gravierend sei, dass sie kein einziges Insulin oder orales Antidiabetikum habe nennen können. «Humira» als einzige Antwort sei absolut falsch gewesen. Auf den Hinweis «Da verwechseln Sie etwas, kennen Sie noch ein anderes Medikament?» sei keine Antwort erfolgt.