Diese Unterstellung werde zurückgewiesen. Textfelder seien nur auf einem Protokoll leer, jedoch bei zwei Teilbereichen durchgestrichen, was gleichbedeutend sei mit «nicht gewusst». Wenn von Punkten in der Bewertung die Rede sei, handle es sich immer nur um halbe Punkte. Zu Beginn der Prüfung sei die Rekurrentin gefragt worden, ob man mit der Prüfung früher starten wolle, womit sie einverstanden gewesen sei. Die Rekurrentin habe auch bestätigt, dass sie in der Lage sei, die Prüfung zu absolvieren. Bei der Prüfungseinsicht müssten die Prüfungsexperten nicht vor Ort sein.