Nach dem Durchgehen des Rasters seien sie in der Hoffnung auf weitere richtige Antworten der Rekurrentin nochmals auf einzelne Punkte zu sprechen gekommen, soweit es der Zeitrahmen zugelassen habe. Zu den Prüfungsprotokollen sei anzumerken, dass standardgemäss immer zwei Protokolle angefertigt würden, die sich gegenseitig ergänzen würden. Nicht alles, was gesagt werde, werde dokumentiert, sondern es würden die richtigen, die falschen und die nicht erwähnten Punkte festgehalten. Fragestellungen würden nicht protokolliert. Es handle sich nicht um ein Verlaufsprotokoll. Bei der Prüfungseinsicht habe die Rekurrentin beide Protokolle einsehen dürfen.