Die Prüfungsexpertinnen seien ihre Lehrerinnen gewesen. Es sei absolut unverständlich, dass die Prüfungsexpertinnen ihre Noten während drei Jahren gemäss Zeugnis als gut beurteilten und in der Beurteilung nun insbesondere festhalten würden, dass ihre Grundlagenkenntnisse absolut ungenügend seien, sie zu wenig Arzneimittel kenne und keine Ahnung zu den Vorsichtsmassnahmen habe, die zur Beratung notwendig seien. Diese Beurteilung über ihr Fachwissen sei absolut unzutreffend und sie frage sich, ob wirklich sie damit gemeint sei. Seit dem 1. September 2023 arbeite sie in einer Apotheke in B.___.