E. Die Replik erging am 19. September 2023. Die Rekurrentin hielt an ihrem Antrag fest, die mündliche Prüfung im Qualifikationsbereich «Berufskenntnisse» sei mit der Note 4.0 zu bewerten. Die Rekurrentin führte zu den Themen «Husten» und «Sanadermil» aus, dass die Prüfungsexpertinnen dem im Rekurs festgehaltenen Sachverhalt nicht widersprochen hätten. Ihre im Rekurs gemachten Feststellungen würden den Notizen in den Prüfungsprotokollen entsprechen. Aus den Prüfungsprotokollen sei ersichtlich, dass während ihrer ganzen mündlichen Prüfung nach ihren jeweiligen Antworten auf ein Nachfragen verzichtet worden sei.