4/22 worden. Das Thema «Stoffwechsel» sei absolut ungenügend gewesen. Die Kenntnisse zu Anatomie, Drüsen, Hormonen und Funktionen seien völlig ungenügend gewesen. Die wenigen Informationen seien erst auf Hilfestellung genannt worden. Angaben zu Geschlechtsdrüsen und Geschlechtshormonen hätten keine Punkte gegeben. Die Rekurrentin sei sofort darauf hingewiesen worden, dass dies nicht zum Thema «Stoffwechsel» gehöre, damit keine Zeit verloren gegangen sei. Beim Stichwort «Krankheiten» habe die Rekurrentin nur «Diabetes 1» und «Diabetes 2» gekannt, nicht jedoch die entsprechenden Arzneimittel dazu.