Im Protokoll der Co-Expertin seien die erwähnten Punkte markiert. Punkte würden bei allen Kandidatinnen und Kandidaten im Verhältnis zu den Möglichkeiten von Antworten gegeben. Im Protokoll der Hauptexpertin seien Details erfasst und mit «○» die Antworten gekennzeichnet, die die Rekurrentin auch mit Hilfestellung nicht genannt habe. Das Thema «Husten» sei knapp genügend gewesen, obwohl die Kenntnisse von Fachbegriffen, Wirkstoffen, Arzneimitteln und Drogen ungenügend gewesen seien. Für den Beratungsalltag seien solche Kenntnisse fundamental. Auf vorgegebene Stichworte seien keine weiteren Angaben der Rekurrentin gefolgt. Das Thema «Sanadermil» sei ungenügend gewesen.