Anhand des Rasters werde das vorhandene Wissen selbständig von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten präsentiert. Nachgefragt werde, wenn ein Punkt zu wenig ausführlich abgehandelt werde, unklare Aussagen zu verifizieren seien oder die Kandidatin bzw. der Kandidat stecken blieben. Müssten trotz Nachfragen Stichworte vorgegeben werden, werde nicht die gesamte Punktzahl vergeben. Die darauffolgenden richtigen Informationen würden jedoch positiv bewertet. Falschaussagen würden notiert. Würden die Falschaussagen ohne Hilfestellung korrigiert, werde dies positiv bewertet, ansonsten negativ. Im Protokoll der Co-Expertin seien die erwähnten Punkte markiert.