Nach genauer Überprüfung des Prüfungsablaufs, der Prüfungsprotokolle und den Rückmeldungen der beiden Prüfungsexpertinnen komme er zum Schluss, dass die mündliche Prüfung im Qualifikationsbereich «Berufskenntnisse» nach den Vorgaben des Prüfungsreglements durchgeführt worden sei. Dem Antrag der Rekurrentin, die Note der mündlichen Prüfung im Qualifikationsbereich «Berufskenntnisse» von einer 3.0 auf eine 4.0 zu erhöhen, sei nicht Folge zu leisten.