Im Protokoll stehe nun, dass sie die Fachbegriffe nicht genannt habe. Sie halte fest, dass keine Nachfragen nach weiteren «Spezialitäten» gestellt worden seien und auch nicht nachgefragt worden sei, ob sie die Fachausdrücke «der genannten Husten» kenne. Selbstverständlich hätte sie noch mehr «Spezialitäten» sowie die Fachbegriffe der Hustenarten nennen können. Auf die Frage, ob sie