Sie beantragte, die mündliche Prüfung im Qualifikationsbereich «Berufskenntnisse» sei mit der Note 4.0 zu bewerten, eventualiter sei die mündliche Prüfung im Qualifikationsbereich «Berufskenntnisse» zu wiederholen. Zur Begründung machte sie im Wesentlichen geltend, dass ihnen in der Schule bei der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung erklärt worden sei, dass die Experten herausfinden wollten, was die Kandidatinnen und Kandidaten wüssten. Sie habe sich in der Schule bei ihren Mitschülerinnen und Mitschülern erkundigt, wie dies bei deren mündlichen Prüfungen gehandhabt worden sei.