B. Mit Schreiben vom 3. Juli 2023 erhob A.___ (nachfolgend Rekurrentin) gegen die Verfügung des KGV (nachfolgend Vorinstanz) vom 21. Juni 2023 gegen die Note 3.0 in der mündlichen Abschlussprüfung im Qualifikationsbereich «Berufskenntnisse» Rekurs beim Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen. Sie beantragte, die mündliche Prüfung im Qualifikationsbereich «Berufskenntnisse» sei mit der Note 4.0 zu bewerten, eventualiter sei die mündliche Prüfung im Qualifikationsbereich «Berufskenntnisse» zu wiederholen.