6. Die Rekurrenten beantragen, die Vorinstanz sei zu verpflichten, die vollen Kosten der ausserkantonalen Beschulung von B.___ am Langzeitgymnasium der Kantonsschule Glarus in der Höhe von Fr. 10'000.– pro Jahr zu übernehmen, mindestens aber einen Teilbetrag in der Grössenordnung der üblichen Kosten für die Beschulung an der Oberstufe der Gemeinde Z.___ (vgl. Bst. D vorstehend).